Jenny Kaßel
Die Dekanatsjugendkammer ist das Beratungs- und Entscheidungsgremium in Sachen Jugendarbeit innerhalb des Dekanatsbezirks.
Hier werden alle Planungs-, Struktur- und Konzeptionsfragen entschieden. Die Kammer hat die Entscheidungsgewalt bei Finanzfragen, nimmt den Jahresbericht der Hauptberuflichen entgegen, muss bei Personalfragen gehört werden…
Der Dekanatsjugendkammer gehören sechs Vertreter des Dekanatsjugendkonvents, zwei Vertreter der im Dekanatsbezirk vertretenen Jugendverbände evangelischer Jugendarbeit, eine Vertreterin des Dekanatsausschusses sowie der geschäftsführende Dekanatsjugendreferent und der Dekanatsjugendpfarrer an.
Was sind genau die Aufgaben der Dekanatsjugendkammer? Und wie setzt sie sich zusammen?
All das ist in der Ordnung der Evangelischen Jugend Bayern und in der Geschäftsordnung des Dekanatsjugendkonvents beschrieben.